Dienstnehmersektion Vorarlberg

Die Landwirtschaftskammer - Sektion Dienstnehmer (Landarbeiterkammer) ist zur Vertretung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Kammerzugehörigen berufen.

Kammerzugehörigkeit laut Landwirtschaftskammergesetz
LGBl. 59. Verordnung vom 28.12.1995 Par. 5, Abs. 2 lit. A - e

 

Der Dienstnehmersektion der Landwirtschaftskammer gehören alle Dienstnehmer an, die in Vorarlberg auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet beschäftigt sind.

Dazu gehören insbesondere:

a) Dienstnehmer eines in Vorarlberg gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der unter Abs. 1 bezeichneten Art,

    ausgenommen:  Sägen, Harzverarbeitungsstätten, Mühlen und Molkereien, die von land- und forstwirtschaftlichen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betrieben werden und dauernd mehr als 5 Dienstnehmer beschäftigen;

b) Dienstnehmer der Landwirtschaftskammer oder einer freien Berufsvereinigung gem. Abs. 1 lit. e;

c) Jagdschutzorgane;

d) Saisonarbeiter, soweit sie in diesen Dienstverhältnissen bei längerfristiger Betrachtung überwiegend in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder Betriebszweig beschäftigt sind;

e) Dienstnehmer, die in einer unter lit. a bis d bezeichneten Art beschäftigt waren, aus diesem Grunde eine Pension beziehen und keinen anderen Beruf ausüben.

 

Ist die Mitgliedschaft strittig, hat die Landesregierung auf Antrag der Dienstnehmersektion oder eines Betroffenen darüber zu entscheiden.