Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache: die Hitzeperioden nehmen zu, was gerade Dienstnehmer/-innen in der Land- und Forstwirtschaft unmittelbar betrifft. Die Rechtsreferenten der Landarbeiterkammern haben dazu ein Informationsblatt, basierend auf den derzeit gültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, erarbeitet:Translation in different languages:
Welche Gefahren drohen bei Arbeiten unter großer Hitze und/oder intensiver Sonneneinstrahlung?
- erhöhtes Unfallrisiko, Fehleranfälligkeit
- Hitzschlag (Hautrötung, schnelle Atmung, beschleunigter Herzschlag, Bewusstseinstrübung, Koma -> Achtung: Lebensgefahr)
- Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)
- Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, heftige Kopfschmerzen)
- Sonnenbrand, Risiko der Hautkrebsentstehung
- sinkende Arbeitsleistung und Arbeitsqualität (30-70 % bei sommerlicher Hitzeperiode)
Gibt es „hitzefrei“?
Es sind keine Temperaturgrenzen gesetzlich festgelegt, das heißt es gibt keinen Anspruch auf „hitzefrei“ bei bestimmten Temperaturen. ABER: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet Maßnahmen zu setzen, um Hitzebelastungen so gering wie möglich zu halten (Fürsorgepflicht). Dabei haben kollektive Maßnahmen (z.B. Sonnensegel) Vorrang vor individuellen (z.B. Sonnencreme).
Welche Maßnahmen kommen in Frage?
- Bereitstellung alkoholfreier Getränke
- Abschattung des Arbeitsplatzes z.B. durch Sonnenschirme/-segel
- Schutzkleidung, z.B. Sonnenhüte, Nackenschutz, Kühlwesten, UV-sichere Kleidung, Brillen
- Sonnenschutzmittel
- gekühlte Mannschaftscontainer/Aufenthaltsräume
- Kühlbox/Kühlschrank für Getränke und Speisen
- organisatorische Maßnahmen (Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden)
- Unterweisung der Arbeitnehmer in Erste-Hilfe-Leistungen, speziell bei Hitzekollaps, Sonnenstich, Hitzschlag
- Innenbereich: Kleidungsvorschriften lockern (leichtes Schuhwerk, sommerliche Kleidung), Bereitstellung von Ventilatoren (Zugluft vermeiden), Lüften am Morgen u. Abend (Nachtabkühlung), Abschattung durch Außenjalousien
Was gilt für Arbeiten im Innenbereich?
- Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass möglichst folgende Lufttemperaturen eingehalten werden:
a. Geringe körperliche Belastung (Sitzen, Büroarbeit): mind. 19 °C und max. 25 °C
b. Normale körperliche Belastung (Stehen): mind. 18 °C u. max. 24 °C
c. Hohe körperliche Belastung (Handwerkliche Tätigkeiten): mind. 12 °C - Ausnahmen sind möglich, wenn die Art der Nutzung des Raumes obige Werte nicht zulässt (z.B. Glashaus, Kühllager)
- Ein grundsätzliches Recht auf eine Klimaanlage besteht nicht.
Was tun bei Hitze-Notfällen – Erste Hilfe Maßnahmen?
- Rettungskette in Gang setzen = ErsthelferIn (inkl. Notruf absetzen) – Rettungsdienst – Krankenhaus (im Zweifel IMMER die Rettung verständigen!)
- Arbeitnehmer/innen nicht unbeaufsichtigt lassen
- Flachlagerung in einem kühlen Raum, Beine hochlagern
- Flüssigkeitszufuhr
- wassergetränkte, kühle Tücher in den Nacken und auf Hautflächen legen