Bei den KV Verhandlungen vom 21. Dezember wurde folgendes vereinbart:

 

Rückwirkend gültig ab 1.1.2024:

Zusatzkollektivvertrag zur beitragsfreien Mitarbeiterprämie für die

Gutsangestellten, Sennereien, Forstbetriebe, Landarbeiter und den Gartenbau.

 

Mit Gültigkeit ab 1.1.2025:

  •     Erhöhung der KV Löhne sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen der Gutsangestellten, Landarbeiter, Gärtner, Forstarbeiter und Sennen um 3,50 %.
  •     Erhöhung der Zulagen und Pauschalen der Gutsangestellten, Landarbeiter, Gärtner, Forstarbeiter und Sennen um 3,50 %.
  •     Beibehaltung der Überzahlungen
  •     Einführung von Jubiläumsgeldern bei den Forstarbeitern, Sennen und Landarbeitern in Höhe von je einem Monatslohn nach einer Beschäftigungsdauer von 15, 25 und 35 Jahren. Die Lehrzeit wird angerechnet.
  •    Anpassung des Taggeldes  für Dienstnehmer in Fischzuchtbetrieben an den neuen steuerfreien Wert ab 2025.

Kollektivverträge 2025