Bei den KV Verhandlungen vom 21. Dezember wurde folgendes vereinbart:
Rückwirkend gültig ab 1.1.2024:
Zusatzkollektivvertrag zur beitragsfreien Mitarbeiterprämie für die
Gutsangestellten, Sennereien, Forstbetriebe, Landarbeiter und den Gartenbau.
Mit Gültigkeit ab 1.1.2025:
- Erhöhung der KV Löhne sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen der Gutsangestellten, Landarbeiter, Gärtner, Forstarbeiter und Sennen um 3,50 %.
- Erhöhung der Zulagen und Pauschalen der Gutsangestellten, Landarbeiter, Gärtner, Forstarbeiter und Sennen um 3,50 %.
- Beibehaltung der Überzahlungen
- Einführung von Jubiläumsgeldern bei den Forstarbeitern, Sennen und Landarbeitern in Höhe von je einem Monatslohn nach einer Beschäftigungsdauer von 15, 25 und 35 Jahren. Die Lehrzeit wird angerechnet.
- Anpassung des Taggeldes für Dienstnehmer in Fischzuchtbetrieben an den neuen steuerfreien Wert ab 2025.
Kollektivverträge 2025