
Rechte eines Landarbeiters, Ernte- und Anbauhelfers
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weiterlesenAm 5. Juni fand als Ersatz für die abgesagte Landesmeisterschaft der Forstarbeiter und Landjugend ein Qualifikationsbewerb statt. Dieser diente dazu, die Teilnehmer für den 17. Bundesentscheid Forst in Feldkirch im September zu ermitteln. weiterlesen
weiterlesenBei der konstituierenden Vollversammlung der LK Vorarlberg am 8. April 2021 wurde der amtierende Vizepräsident und Vorsitzende der Sektion Dienstnehmer (Landarbeiterkammer Vorarlberg) DI Hubert Malin einstimmig wiedergewählt. Unter Anwesenheit von Landeshauptmann Markus Wallner und unter dem Vorsitz von Landesrat Christian Gantner erfolgten auch die weiteren Entscheidungen einstimmig. LKÖ Präsident Josef Moosbrugger tritt seine bereits fünfte Amtszeit als Vorarlberger LK Präsident an. Als Vizepräsidentin und Vorsitzende der Sektion Land- und Forstwirte wurde die amtierende Bundesbäuerin und Landtagsabgeordnete ÖKR Andrea Schwarzmann in ihrer Funktion bestätigt. Glückwünsche von Landeshauptmann Wallner „Es ist wichtig, dass die konstruktiven, verlässlichen Kräfte in unserer land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretung bestätigt und gestärkt werden konnten. Das eindeutige Wahlergebnis beweist, dass hervorragende Arbeit und ehrliches, konstantes Engagement gewürdigt werden. Für die neue Amtszeit wünsche ich alles Gute und viel Erfolg. Gleichzeitig wird das Land Vorarlberg weiterhin ein verlässlicher Partner der Berufsvertretung bleiben“, betonte LH Wallner in seiner Grußbotschaft. Vierte Amtszeit für Vizepräsident Malin „Die Zugewinne bei meinem vierten Antreten bei der Kammerwahl sehe ich als klaren Auftrag für mich und mein Team! Parteipolitik stand bei uns nie im Vordergrund, sondern das gemeinsame Bestreben, für unsere Mitglieder da zu sein. Die große Verantwortung als Dienstnehmervertreter unter dem Dach der gemeinsamen...
weiterlesenAm Samstag, 6. März 2021 um 16 Uhr wurde vom Vorsitzenden der Wahlkommission, Mag. Tino Ricker, das vorläufige Endergebnis der LK-Wahlen 2021 bekannt gegeben. Im Rahmen der Kammerwahl ging es auch um die fünf Mandate in der Sektion land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer (Landarbeiterkammer). Nur die bereits in der Vollversammlung vertretenen Parteien hatten sich der Wahl gestellt. Im Wahlkörper der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer waren dies die ÖVP Liste von Vizepräsident DI Hubert Malin und die freiheitlichen und unabhängigen land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer mit Spitzenkandidat Ing. Elmar Nöckl. Zugewinne für ÖVP Von den gültigen Stimmen entfielen auf die ÖVP-Liste von Vizepräsident DI Hubert Malin 79,93 Prozent (Wahlen 2016: 75,6 Prozent) und auf die freiheitlichen und unabhängigen land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer von Ing. Elmar Nöckl 20,07 Prozent (Wahlen 2016: 24,4 Prozent). Von den in diesem Wahlkörper zu vergebenden fünf Mandaten entfallen wie bisher vier Mandate auf die ÖVP und ein Mandat auf die freiheitlichen und unabhängigen land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer. Spitzenkandidat Vizepräsident DI Hubert Malin zeigte sich über das Ergebnis sehr erfreut: „Trotz der schwierigen Zeiten ein solches Votum für mich und mein Team zu erhalten, macht mich einfach nur glücklich! Ich verstehe das als klaren Auftrag für die kommende Funktionsperiode.“...
weiterlesenI.) Antworten auf grundlegende arbeitsrechtliche Fragen im Zuge der Corona-Krise Quarantäne und die Frage des Entgeltanspruchs Bei einer unvorhersehbaren Quarantäne insbesondere nach einer Urlaubsreise wird der Entgeltanspruch in der Regel aufrecht bleiben. Dies wird dann als unverschuldete Dienstverhinderung zu werten sein, deren Bestimmungen sich sowohl in Gesetz als auch Kollektivvertrag wiederfinden. Aufgrund der erneut steigenden Zahlen der Neuinfektionen hat Österreich seine Reisewarnungen drastisch erhöht und für einige Länder ein „Hohes Sicherheitsrisiko“ ausgesprochen. Eine vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführte Arbeitsunfähigkeit kann zum Verlust der Entgeltfortzahlung führen. Im Falle einer behördlichen Anordnung zur Quarantäne, besteht - unbeschadet der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsbestimmungen - schon nach dem Epidemiegesetz ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber können auf Basis dieses Gesetzes innerhalb einer vorgegebenen Frist Kostenersatz beim Bund beantragen. Bei einer nachweislichen Ansteckung des Virus und der daraus folgenden ärztlichen Krankschreibung, wird ein Krankenstand vorliegen. Auch hier gilt die Entgeltfortzahlung nach dem Ausfallsprinzip Sonderbetreuungszeit Nach langem Tauziehen wurde im Nationalrat das neue Gesetz zur Sonderbetreuungszeit beschlossen: Die Regelung gilt rückwirkend seit 1. November 2020 bis 9. Juli 2021. Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit (= keine Zustimmung des Dienstgebers erforderlich) Dienstnehmer, die eine Pflicht zur notwendigen Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen trifft, haben...
weiterlesenDie Wahlunterlagen werden in den nächsten Tagen versendet. Die Kammermitglieder haben danach die Möglichkeit von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.Die verschlossene Briefwahlkarte muss bis spätestens Freitag, 5. März 2021, 18.00 Uhr bei der Wahlkommission eingelangt sein. Am Auszählungstag muss die Stimmabgabe abgeschlossen sein. An diesem Tag wird das Wahlergebnis festgestellt. Folgende Listen stellen sich der Wahl: Vorarlberger Bauernbund (ÖVP) DI Malin Hubert, Schruns Vonbank Manfred, Innerbraz Kaufmann Thomas, Nenzing Schlachter Elisa, Lochau Ing. Nöckl Bernhard, Göfis DI Terzer Siegbert, Göfis Wohlgenannt Thomas, Dornbirn Muxel Günther, Schoppernau Waldner Theodul, Egg Walter Stefan, Thüringen Freiheitliche und unabhängige land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer Nöckl Elmar, Feldkirch Flatz Gebhard, Wolfurt Vaschauner Mario, Nüziders Kasper Sabine, Feldkirch Hartmann Urs, Feldkirch Allgäuer Mathias, Feldkirch Neurauter Michael, Ludesch Hartmann Andreas, Feldkirch Milijasevic Boro, Rankweil Fehr Helmut, Feldkirch Alles rund um die LK Wahlen
weiterlesenDie Verhandlungen über ein österreichweit geltendes einheitliches Landarbeitsgesetz befinden sich in der Zielgeraden. Nach aktuellem Stand könnte das neue Gesetz mit 1. April 2021 in Kraft treten. Trotz Corona-bedingter Verzögerungen gingen die Verhandlungen der Sozialpartner zum neuen Landarbeitsgesetz zügig voran. Der ursprüngliche Plan eines Inkrafttretens mit 01.01.2021 konnte zwar nicht ganz umgesetzt werden, aber mit 01.04.2021 soll es dann tatsächlich ein österreichweit geltendes einheitliches Landarbeitsgesetz geben. Das Landarbeitsgesetz regelt das Arbeitsvertragsrecht der ArbeiterInnen in der Land- und Forstwirtschaft sowie das sonstige Arbeitsrecht, insbesondere den ArbeitnehmerInnenschutz für sämtliche Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Zum ArbeitnehmerInnenschutz zählt auch das Arbeitszeitrecht. Lediglich das Arbeitsvertragsrecht für Angestellte ist vor allem in Gutsangestelltengesetz sowie in einigen Nebengesetzen (z.B. Urlaubsgesetz und Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz) festgelegt. Bis 2019 stellte das Landarbeitsgesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen nur ein Grundsatzgesetz dar. Unmittelbar anwendbar waren hingegen die Landarbeitsordnungen in den einzelnen Bundesländern, welche auf Grundlage dieses bisherigen Landarbeitsgesetzes erlassen wurden. Weitgehend sind diese Landarbeitsordnungen ident, im Detail gibt es aber doch einige Unterschiede. Mit 2020 ging die Gesetzgebungskompetenz für das Landarbeitsrecht generell auf den Bund über. Da aufgrund der bestehenden Unterschiede in den Landarbeitsordnungen die Vereinheitlichung nicht bloß einen formalen Akt darstellt, sondern auch zahlreiche inhaltliche Fragen zu klären sind, konnte das...
weiterlesenIm Rahmen einer etwas anderen Feier wie bisher gewohnt, wurden am Dienstag den 15. September im Gasthof Mohren in Rankweil langjährige Kammermitglieder für ihre Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ausgezeichnet. weiterlesen
weiterlesenIm Jahr 2021 soll ein einheitliches Landarbeitsgesetz österreichweit in Kraft treten. Im ersten Ministerialentwurf sieht der ÖLAKT noch jede Menge Handlungsbedarf, um die Übernahme aller Rechte in den einzelnen Landarbeitsordnungen ins neue Landarbeitsgesetz 2021 sicherzustellen. weiterlesen Stellungnahme zum Landarbeitsgesetz
weiterlesenAus gegebenem Anlass hat die Regierung verschiedene Unterstützungen für notleidende Familien geschaffen. Der ÖLAKT verschafft ihnen einen Überblick über den neuen Familien-Härteausgleichsfonds, die Möglichkeit der Stundung von Mietzinszahlungen und Kreditverträgen. weiterlesen
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