Kollektivverträge 2024
Geltungsbereich:
räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg
fachlich: für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Landarbeitsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung
persönlich: für alle in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Dienstnehmer, auf deren Dienstverhältnis das Landarbeitsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung findet
Über unten angeführte Kollektivverträge erhalten Sie Auskünfte bei der Dienstnehmersektion der Landwirtschaftskammer Vorarlberg.